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Das OZG soll künftig dafür sorgen, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung schneller, effizienter und nutzerfreundlicher wird. Wir helfen Ihnen dabei, die Richtlinien des neuen Gesetzes umzusetzen.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Hierzu gehören unter anderem die Möglichkeit zur Online-Antragsstellung und eine digitale Kommunikation zwischen Bürger:innen und der Verwaltung.
Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben zum OZG zu erfüllen und umzusetzen. Dabei haben wir nicht nur das Gesetz im Kopf, sondern vor allem die Bürgerinnen und Bürger, um ihnen die Interaktion mit Verwaltungen zu erleichtern.
Alle Online-Dienste sind für Bürger:innen digital jederzeit erreichbar.
Mitarbeiter:innen der Behörde oder Verwaltung können sich auf anspruchsvolle Tätigkeiten fokussieren, da Routinearbeiten automatisiert ablaufen.
Bürger:innen haben einen sicheren Zugang zu einem digitalen Portal, in dem alles erledigt werden kann, ungeachtet Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten.
Wir bieten Ihnen einen Starter-Workshop an, in dem wir Ihren aktuellen Stand aufnehmen und folgende Punkte detailliert betrachten:
Auch nach dem Workshop sind wir an Ihrer Seite und unterstützen Kommunen und Verwaltungen bedarfsgerecht dort, wo Hilfe benötigt wird.
Sie möchten eine helfende Hand und Expertise bei der Umsetzung des OZG? Kontaktieren Sie uns!